Was passiert mit einer Direktversicherung im Falle eines Jobwechsels?
Eine Direktversicherung ist eine betriebliche Altersvorsorge, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter abgeschlossen wird. Dabei zahlt der Arbeitnehmer einen festen Betrag in die Versicherung ein, der während der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei ist. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer dann eine lebenslange monatliche Rente oder einen Kapitalbetrag aus der Versicherung.
Was passiert mit der Direktversicherung im Falle eines Jobwechsels?
Im Falle eines Jobwechsels hat der Arbeitnehmer grundsätzlich mehrere Möglichkeiten, mit seiner Direktversicherung umzugehen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der bisherigen Anwartschaft, dem neuen Arbeitgeber und den individuellen Vorsorgezielen.
Beitragsfreistellung der Direktversicherung
Eine Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung der Direktversicherung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Beiträge mehr in die Versicherung einzahlt, die bereits angesparten Guthaben aber bestehen bleiben. Dies kann sinnvoll sein, wenn der neue Arbeitgeber keine Direktversicherung anbietet oder der Arbeitnehmer vorübergehend keine Beiträge leisten möchte.
Übertragung der Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber
Eine weitere Option ist die Übertragung der Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich, da der neue Arbeitgeber die Versicherung des alten Arbeitgebers akzeptieren muss. In diesem Fall bleibt die Direktversicherung bestehen und der Arbeitnehmer kann weiterhin Beiträge in die Versicherung einzahlen.
Beitragszahlung als Selbstzahler
Als Selbstzahler kann der Arbeitnehmer die Direktversicherung auch weiterführen, ohne dass der neue Arbeitgeber beteiligt ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Beiträge nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei sind, da sie nicht direkt vom Gehalt abgezogen werden. Diese Option kann sich jedoch lohnen, wenn der Arbeitnehmer von den bereits erworbenen Anwartschaften profitieren möchte.
Steuerliche Aspekte bei einem Jobwechsel
Bei einem Jobwechsel sollten Arbeitnehmer auch die steuerlichen Konsequenzen beachten. Wird die Direktversicherung beispielsweise beitragsfrei gestellt, kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen. Ebenso kann die Übertragung der Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber steuerliche Auswirkungen haben. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit einem Steuerberater über die verschiedenen Optionen zu sprechen.
Fazit
Eine Direktversicherung ist eine sinnvolle Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die auch im Falle eines Jobwechsels bestehen bleiben kann. Arbeitnehmer sollten sich jedoch frühzeitig über ihre Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Denn die richtige Entscheidung kann langfristig von großer Bedeutung für die finanzielle Absicherung im Rentenalter sein.